Hallenflugordnung
Flugordnung für den Indoor- und Hallenflug des IFC-Westfalen-Lippe e.V.
Stand: 01.01.2025
1. Geltungsbereich
Diese Flugordnung gilt für alle Mitglieder und Gastpiloten, die am Indoor- bzw. Hallenflugbetrieb des IFC-Westfalen-Lippe teilnehmen.
Sie ist während aller offiziellen und privaten Flugzeiten verbindlich.
2. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
Jeder Pilot ist für den sicheren Betrieb seines Modells selbst verantwortlich.
Den Anweisungen des Flugleiters bzw. der verantwortlichen Aufsichtsperson ist zwingend Folge zu leisten.
Modelle dürfen nur in technisch einwandfreiem Zustand betrieben werden.
Es dürfen nur Modelle eingesetzt werden, die den nachfolgenden technischen Anforderungen entsprechen.
3. Zulässige Modelle
grundsätzlich gilt: alle Modelle müssen sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden und gut beherrschbar sein.
3.1 Maximalgewicht
Das maximale Abfluggewicht (MTOW) des eingesetzten Modells inkl. Akku beträgt 500 g.
3.2 Multicopter/Drohnen
Maximaler Motor- bzw. Achsabstand: 85 mm.
Propeller müssen vollständig durch Propguards geschützt sein (geschlossene oder stabile umlaufende Schutzkonstruktion). Keine offenen Props!
Funktionen wie Altitude Hold, GPS oder andere autonome Modi dürfen nur verwendet werden, wenn sie keinen Einfluss auf das sichere Fliegen in der Halle haben.
Manuelle Flugmodi nur sofern sicher beherrscht.
3.3 Helikopter
Zugelassen sind:
Mikrohelikopter
Helikopter mit max. 300 mm Hauptrotordurchmesser und max. 50 mm Heckrotordurchmesser.
3.4 Flugzeuge und andere Modelle
Nur Slowflyer, Shockflyer, Indoorsegler oder ähnliche leichte Modelle.
4. Betriebsablauf
4.1 Vor dem Start
Modell visuell auf Schäden prüfen (Luftschrauben, Struktur, Ruder, Motorbefestigung, Akku).
Reichweitentest bzw. Funktionskontrolle aller Steuerfunktionen durchführen.
Flugraum auf freie Bahn prüfen.
Erst starten, wenn sich keine Personen ungeschützt im Flugfeld aufhalten.
4.2 Während des Fluges
Es ist stets ein sicherer Abstand zu Personen, Wänden und Hindernissen einzuhalten.
Kein aggressiver oder riskanter Flugstil insbesondere über oder in unmittelbarer Nähe von Personen.
Kollisionen sind zu vermeiden.
Modelle dürfen nur in Sichtweite und manuell kontrolliert geflogen werden.
4.3 Nach der Landung
Landezone freihalten und Modell unverzüglich aus dem Flugfeld entfernen.
Akkus nur auf feuerfestem Untergrund oder im LiPo-Bag laden.
Schäden sofort melden und defekte Modelle nicht mehr starten.
5. Sicherheit in der Halle
Türen und Notausgänge dürfen nicht blockiert werden.
Zuschauer müssen sich außerhalb des Flugfeldes aufhalten.
Offenes Feuer, Rauchen und der Betrieb von Verbrenner-Modellen sind verboten.
Erste-Hilfe-Material und Feuerlöscher müssen zugänglich sein.
Die Halle darf nur mit Turnschuhen betreten werden.
6. Haftung & Versicherung
Jeder Pilot muss entweder Mitglied im IFC-Westfalen-Lippe sein, oder über ein gültiges Gastflug-Ticket verfügen.
Jeder Pilot muss über eine gültige Modellflug-Haftpflichtversicherung verfügen.
Der Verein haftet nicht für Schäden an Modellen oder persönlicher Ausrüstung.
7. Verstöße & Sanktionen
Bei gefährlichem Verhalten kann ein Flugverbot ausgesprochen werden.
Wiederholte oder grobe Verstöße können zum Ausschluss vom Hallenflugbetrieb führen.
