Hallenflugordnung

Flugordnung für den Indoor- und Hallenflug des IFC-Westfalen-Lippe e.V.
Stand: 01.01.2025

1. Geltungsbereich

Diese Flugordnung gilt für alle Mitglieder und Gastpiloten, die am Indoor- bzw. Hallenflugbetrieb des IFC-Westfalen-Lippe teilnehmen.

Sie ist während aller offiziellen und privaten Flugzeiten verbindlich.

2. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

Jeder Pilot ist für den sicheren Betrieb seines Modells selbst verantwortlich.
Den Anweisungen des Flugleiters bzw. der verantwortlichen Aufsichtsperson ist zwingend Folge zu leisten.
Modelle dürfen nur in technisch einwandfreiem Zustand betrieben werden.
Es dürfen nur Modelle eingesetzt werden, die den nachfolgenden technischen Anforderungen entsprechen.

3. Zulässige Modelle

grundsätzlich gilt: alle Modelle müssen sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden und gut beherrschbar sein.

3.1 Maximalgewicht

Das maximale Abfluggewicht (MTOW) des eingesetzten Modells inkl. Akku beträgt 500 g.

3.2 Multicopter/Drohnen

  • Maximaler Motor- bzw. Achsabstand: 85 mm.

  • Propeller müssen vollständig durch Propguards geschützt sein (geschlossene oder stabile umlaufende Schutzkonstruktion). Keine offenen Props!

  • Funktionen wie Altitude Hold, GPS oder andere autonome Modi dürfen nur verwendet werden, wenn sie keinen Einfluss auf das sichere Fliegen in der Halle haben.

  • Manuelle Flugmodi nur sofern sicher beherrscht.

3.3 Helikopter

Zugelassen sind:

  • Mikrohelikopter

  • Helikopter mit max. 300 mm Hauptrotordurchmesser und max. 50 mm Heckrotordurchmesser.

3.4 Flugzeuge und andere Modelle

  • Nur Slowflyer, Shockflyer, Indoorsegler oder ähnliche leichte Modelle.

4. Betriebsablauf

4.1 Vor dem Start

  • Modell visuell auf Schäden prüfen (Luftschrauben, Struktur, Ruder, Motorbefestigung, Akku).

  • Reichweitentest bzw. Funktionskontrolle aller Steuerfunktionen durchführen.

  • Flugraum auf freie Bahn prüfen.

  • Erst starten, wenn sich keine Personen ungeschützt im Flugfeld aufhalten.

4.2 Während des Fluges

  • Es ist stets ein sicherer Abstand zu Personen, Wänden und Hindernissen einzuhalten.

  • Kein aggressiver oder riskanter Flugstil insbesondere über oder in unmittelbarer Nähe von Personen.

  • Kollisionen sind zu vermeiden.

  • Modelle dürfen nur in Sichtweite und manuell kontrolliert geflogen werden.

4.3 Nach der Landung

  • Landezone freihalten und Modell unverzüglich aus dem Flugfeld entfernen.

  • Akkus nur auf feuerfestem Untergrund oder im LiPo-Bag laden.

  • Schäden sofort melden und defekte Modelle nicht mehr starten.

5. Sicherheit in der Halle

  • Türen und Notausgänge dürfen nicht blockiert werden.

  • Zuschauer müssen sich außerhalb des Flugfeldes aufhalten.

  • Offenes Feuer, Rauchen und der Betrieb von Verbrenner-Modellen sind verboten.

  • Erste-Hilfe-Material und Feuerlöscher müssen zugänglich sein.

  • Die Halle darf nur mit Turnschuhen betreten werden.

6. Haftung & Versicherung

  • Jeder Pilot muss entweder Mitglied im IFC-Westfalen-Lippe sein, oder über ein gültiges Gastflug-Ticket verfügen.

  • Jeder Pilot muss über eine gültige Modellflug-Haftpflichtversicherung verfügen.

  • Der Verein haftet nicht für Schäden an Modellen oder persönlicher Ausrüstung.

7. Verstöße & Sanktionen

Bei gefährlichem Verhalten kann ein Flugverbot ausgesprochen werden.
Wiederholte oder grobe Verstöße können zum Ausschluss vom Hallenflugbetrieb führen.