Hallenflugordnung

Flugordnung für den Indoor- und Hallenflug des IFC-Westfalen-Lippe e.V.
Stand: 01.01.2025

1. Geltungsbereich

Diese Flugordnung gilt für alle Mitglieder und Gastpiloten, die am Indoor- bzw. Hallenflugbetrieb des IFC-Westfalen-Lippe teilnehmen.

Sie ist während aller offiziellen und privaten Flugzeiten verbindlich.

2. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

Jeder Pilot ist für den sicheren Betrieb seines Modells selbst verantwortlich.
Den Anweisungen des Flugleiters bzw. der verantwortlichen Aufsichtsperson ist zwingend Folge zu leisten.
Modelle dürfen nur in technisch einwandfreiem Zustand betrieben werden.
Es dürfen nur Modelle eingesetzt werden, die den nachfolgenden technischen Anforderungen entsprechen.

3. Zulässige Modelle

grundsätzlich gilt: alle Modelle müssen sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden und gut beherrschbar sein.

3.1 Maximalgewicht

Das maximale Abfluggewicht (MTOW) des eingesetzten Modells inkl. Akku beträgt 500 g.

3.2 Multicopter/Drohnen

  • Maximaler Motor- bzw. Achsabstand: 85 mm.

  • Propeller müssen vollständig durch Propguards geschützt sein (geschlossene oder stabile umlaufende Schutzkonstruktion). Keine offenen Props!

  • Funktionen wie Altitude Hold, GPS oder andere autonome Modi dürfen nur verwendet werden, wenn sie keinen Einfluss auf das sichere Fliegen in der Halle haben.

  • Manuelle Flugmodi nur sofern dieser sicher beherrscht werden

3.3 Helikopter

Zugelassen sind:

  • Mikrohelikopter

  • Helikopter mit max. 360 mm Hauptrotordurchmesser und max. 50 mm Heckrotordurchmesser.

3.4 Flugzeuge und andere Modelle

  • Nur Slowflyer, Shockflyer, Indoorsegler oder ähnliche leichte Modelle.

7. Verstöße & Sanktionen

Bei gefährlichem Verhalten kann ein Flugverbot ausgesprochen werden.
Wiederholte oder grobe Verstöße können zum Ausschluss vom Hallenflugbetrieb führen.